Informationen zu unseren Masterstudiengängen

Wo finde ich die reglementarischen Grundlagen für die Masterstudiengänge am ISPW?

Studienpläne und der entsprechender „Anhang zum Studienplan“

Für Fragen zu den Reglementen und Studienplänen wende dich an:

Muss ich mich für den Master-Studiengang erneut anmelden?

Ja! Wer für den Bachelor-Studiengang bereits an der Uni Bern eingeschrieben ist, meldet sich über die Abteilung Zulassung, Immatrikulation, Beratung (ZIB) innerhalb einer vorgegebenen Frist für den Masterstudiengang an. Auf den Seiten der ZIB finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema.

Personen die in einen Master-Studiengang Sportwissenschaft eintreten möchten und nicht an der Uni Bern immatrikuliert sind, müssen sich auf dem üblichen Weg innerhalb der offiziellen Fristen bei der Abteilung ZIB anmelden.
Informieren Sie sich frühzeitig über den Termin des Anmeldeschlusses.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zum Master Major Sportwissenschaft oder zum Monofach Master Sport Science Research (SSR) zugelassen zu werden?

Für die Zulassung zum Master Sportwissenschaft (Major und Mono) muss

  1. ein abgeschlossener Bachelor Major in Sportwissenschaft vorliegen (120 ECTS-Punkte). Im Bachelor Minor dürfen zudem zum Zeitpunkt des Studienantritts max. 30 ECTS-Punkte * fehlen.
  2. ein abgeschlossener Bachelor mit Major aus anderen Studienrichtungen und einem sportwissenschaftlichen Minor (60 ECTS) vorliegen.

Bei externen Studierenden werden die Zulassungsbedingungen „sur dossier“ festgelegt.

* Gem. RSL Phil.-hum. vom 27. Mai 2019, Art. 13: Bachelor-Studierende können während maximal eines Semesters Veranstaltungen aus dem Masterstudium belegen, sofern sie mindestens 150 ECTS-Punkte im Bachelorstudium, davon 120 ECTS-Punkte im Major-Studienprogramm, erworben haben. Danach muss das Bachelorstudium abgeschlossen sein. Die vorgezogenen Leistungen werden erst nach Erhalt des Bachelordiploms als Leistung im Masterstudium anerkannt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zum Joint Master Fachdidaktik Sport (FDS) zugelassen zu werden?

Für die Zulassung zum Master FDS muss…

  1. ein abgeschlossener Bachelor Major in Sportwissenschaft vorliegen (120 ECTS-Punkte). Im nicht-sportwissenschaftlichen Bachelor Minor dürfen zudem zum Zeitpunkt des Studienantritts maximal 30 ECTS-Punkte fehlen.
  2. ein abgeschlossener Bachelor mit Major aus anderen Studienrichtungen und einem sportwissenschaftlichen Minor (60 ECTS) erworben sein.
  3. ein Lehrdiplom einer Pädagogischen Hochschule auf Grundlage eines Bachelor- oder Masterstudiums abgeschlossen sein.

 

Die Auflagen werden «sur dossier» festgelegt. Orientierungshilfe:
Bei Zulassung 1.) und 2.): Studierende der Universität Bern ohne Lehrdiplom müssen Auflagen im Umfang von ca. 30 ECTS-Punkten aus der sportdidaktischen und berufspraktischen Ausbildung einer Pädagogischen Hochschule (z.B. Institut Sekundarstufe II der PHBern, HEP BEJUNE) vorweisen, um die zum Master FDS gehörigen Stufendidaktiken abzuschliessen.

Bei Zulassung 3.): Studierende mit einem PH-Bachelor in (Pre-) Primary Education müssen Auflagen im Umfang von ca. 55 ECTS-Punkten im Bachelor Sportwissenschaft erwerben, was ungefähr dem Ausbildungsgang Sportwissenschaft Minor 60 entspricht. Studierende mit einem PH-Master in Secondary Education müssen Auflagen im Umfang von ca. 40 ECTS-Punkten im Bachelor Sportwissenschaft erwerben.

Es wird empfohlen, diese „sur dossier“ erlassenen Studienauflagen zu absolvieren, bevor Veranstaltungen im Masterstudiengang FDS besucht werden.

Kann ich mit einem abgeschlossenen nicht-sportwissenschaftlichen universitären Bachelor mit Minor Sportwissenschaft in einen Masterstudiengang in Sportwissenschaft zugelassen werden?

Das ist für Studierende mit einem Bachelor-Abschluss an der Uni Bern mit dem Minor 60 in Sportwissenschaft ohne Auflagen möglich.

Bei externen Studierenden werden die Zulassungsbedingungen «sur dossier» festgelegt. Es müssen aber mindestens 60 ECTS Punkte in Sportwissenschaft vorliegen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zum Master Minor Sportwissenschaft  zugelassen zu werden?

Für die Zulassung zum Master Minor in Sportwissenschaft ist ein vollständig ausgewiesener sportwissenschaftlicher Bachelorstudiengang Major (120 ECTS-Punkte) oder Minor (30 oder 60 ECTS-Punkte) vorzuweisen. Zudem dürfen im nicht-sportwissenschaftlichen Bachelor Major bzw. Bachelor Minor nicht mehr als 30 ECTS-Punkte fehlen.
Bei externen Studierenden werden die Zulassungsbedingungen „sur dossier“ festgelegt.

Was muss ich unternehmen, wenn ich das Monofach Sport Science Research studieren möchte?

Informieren Sie sich vorgängig über den Studienaufbau und die spezifischen Module des SSR auf der ISPW-Homepage. Kontaktieren Sie anschliessend a) den Studienberater Dr. Christian Moesch und/ oder b) die Leiterin oder den Leiter der entsprechenden Abteilung, in der Sie das SSR-Studienprojekt zu realisieren gedenken.

Welche Aufnahmebedingungen bestehen für Studierende mit einem Bachelor- (oder Master-)Abschluss von andern Hochschulen?

Studierende mit einem sportwissenschaftlichen oder vergleichbaren Bachelorabschluss an anderen Hochschulen oder einem Bachelor- oder Masterabschluss einer Pädagogischen Hochschule richten ein Aufnahmegesuch mit allen relevanten Unterlagen an das Dekanat der philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät. Die Zulassungskonditionen werden im Einzelfall „sur dossier“ festgelegt.

Können Absolventinnen und Absolventen der Eidg. Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) in die Masterstudiengänge Sportwissenschaft aufgenommen werden?

Ja. Dies gilt für die Masterstudiengänge Sportwissenschaft (Major und Minor), SSR und FDS.
Das Aufnahmegesuch mit allen relevanten Unterlagen ist an das Dekanat der philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät zu richten.

Auflage: Bis zum Abschluss des Masterstudienganges am ISPW sind, gem. Vereinbarung mit der EHSM/BASPO, im Bereich der sportwissenschaftlichen Veranstaltungen des Bachelorstudienganges Sportwissenschaft 25 ECTS-Punkte zu erbringen.

In welchem Umfang kann der Masterstudiengang Sportwissenschaft als Minor absolviert werden?

Das Masterstudium im Minor umfasst 30 ECTS-Punkte:

  • die Veranstaltung «Problemorientierte Sportwissenschaft für Master-Minor-Studierende» à 6 ECTS-Punkte
  • drei Module aus dem Wahlpflichtbereich à je 8 ECTS-Punkte (ohne Modul Berufsfeldorientierung)

Kann mit den Master-Studiengängen auch im Frühjahrssemester begonnen werden?

Formal ist ein Beginn im FS möglich. Dies ist für die Masterstudiengänge Sportwissenschaft (Major, Minor) und SSR jedoch nicht zu empfehlen.

  • Lediglich für das Modul «Berufsfeldorientierung» sind keine spezifischen Zulassungs-Voraussetzungen festgelegt. Alle Module im Wahlpflichtbereich sind an das Bestehen der Veranstaltungen «Problemorientierte Sportwissenschaft» und «Forschungsmethoden» geknüpft.
  • Studierende des Masterstudiengangs FDS mit Vorbildung an einer Pädagogischen Hochschule können problemlos im FS einsteigen, da Auflagen aus dem Bachelor Sportwissenschaft ohne Voraussetzungen belegt werden können.

Wie ist die Studienberatung am ISPW für die Masterstudiengänge organisiert?

Hauptverantwortung für die Studienberatung Masterstudiengänge: Dr. Christian Moesch

Grundsatz: Bevor die Studienberatung in Anspruch genommen wird, müssen die Informationen auf der Webseite (Studienplan, Veranstaltungsbeschreibungen, FAQ`s) sorgfältig gelesen werden.
Sprechstunde nach Vereinbarung mit Beschrieb des zu besprechenden Kernproblems.

Wie lange ist die Regelstu­dienzeit für die Masterstudiengänge in Sportwissenschaft?

Die Regelstudienzeit für den Monofach Master SSR (120 ECTS) und für den Master Major Sportwissenschaft (90 ECTS) und einen zwingend zu belegenden nicht sportwissenschaftlichen Minor (30 ECTS) beträgt 2 Jahre bzw. 4 Semester.
Die Regelstudienzeit für den Monofach Master FDS (120 ECTS + Auflagen ca. 40-60 ECTS) beträgt 3 Jahre bzw. 6 Semester.

Kann eine Studienzeitverlängerung beantragt werden?

Alle an der Universität Bern immatrikulierten regulären Studierenden auf Bachelor- und Masterstufe sind berechtigt, ein Gesuch um Studienzeitverlängerung einzureichen. Eine Studienzeitverlängerung soll beantragt werden, wenn im Master die Dauer von 8 Semestern überschritten wird. Beispiele möglicher Gründe: Werkstudent/Werkstudentin, Krankheit, Verletzung, etc.
Detaillierte Infos und das "Gesuch um Studienzeitverlängerung" finden Sie auf der Website der Uni Bern. Das Gesuch um Studienzeitverlängerung ist an das Dekanat derjenigen Fakultät zu richten, bei welcher der Major belegt wird. Auskünfte erteilt ebenfalls diese Fakultät. Für Studierender der Sportwissenschaft ist das Dekanat der Phil. hum. Fakultät zuständig.

Wie hoch ist der Praxisanteil in den Masterstudiengängen?

Die Masterstudiengänge enthalten keine rein sportpraktisch-methodischen Veranstaltungen wie im Bachelorstudiengang.

Einzelne Module aus dem Wahlpflichtbereich (z.B. «Reflektierte Sportpraxis») sowie die Veranstaltungen im Modul «Berufsfeldorientierung» sind jedoch sehr praxisbezogen und finden teilweise in der Sporthalle statt.
Im Rahmen des Masterstudiengangs FDS beinhalten die «Lehrassistenz Hochschulpraktikum» (3 ECTS) sowie die ergänzenden Stufendidaktiken (12 ECTS) sowohl sportpraktisch-methodische als auch sportdidaktisch-theoretische Anteile.

Für Masterstudierende besteht die Möglichkeit – beispielsweise im Hinblick auf das Berufsfeld Schule / Erwachsenenbildung – zusätzliche sportpraktisch-methodische Veranstaltungen des Bachelorstudiengangs zu belegen, um an individuellen Defiziten im praktisch-methodischen Bereich zu arbeiten. Dies ist allerdings nur möglich, wenn nach Anmeldung der Bachelorstudierenden noch freie Plätze vorhanden sind. Ein Antrag hierfür kann innerhalb 5 Arbeitstagen nach der offiziellen Anmeldephase bei der Studienadministration eingereicht werden.

Werden Nicht-Masterstu­dierende zu Veranstaltungen der Masterstudiengänge zugelassen?

Die Veranstaltungen «Problemorientierte Sportwissenschaft für Minorstudierende» sowie «Forschungsmethoden» können als universitäre Wahlleistungen belegt werden. Sie sind im Dokument «Anhang zum Studienplan» mit „UW“ gekennzeichnet. Nicht-Master-Studierende können zugelassen werden, wenn sie ordnungsgemäss als Studierende an der Universität Bern immatrikuliert sind.
Gehen Sie wie folgt vor:

Kann ein Teil des Masterstudiums im Rahmen eines Auslandsemesters (SEMP ehem. Erasmus) an einer anderen Universität absolviert werden?

Ein SEMP-Semester ist grundsätzlich möglich. Idealerweise wird ein Auslandsemester auf das zweite oder dritte Semester des Masterstudienganges gelegt. Aufgrund der hohen Konzentration an Pflichtveranstaltungen ist vor allem das erste Semester (Herbstsemester) für einen Austausch nicht geeignet.
Um die Anrechnung der während dem Austausch absolvierten Veranstaltungen sicherzustellen, ist vorgängig mit Prof. Dr. Claudio R. Nigg - zuständig für Austauschprogramme am ISPW - Kontakt aufzunehmen.

Wann ist der Besuch des Masterkolloquiums vorgesehen?

Das Masterkolloquium soll die Studierenden an die Erstellung der Masterarbeit heranführen. Dabei ist eine passive Teilnahme in der Phase der Themenfindung (typischerweise im 3. Semester) und ein aktive Teilnahme mit Präsentation des eigenen Forschungsvorhaben (4. Semester) sinnvoll. Die aktive Teilnahme mit Präsentation ist notwendige Voraussetzung, um die Masterarbeit einreichen zu können. Weitere Informationen zum Masterkolloquium können in der Veranstaltungsbeschreibung nachgelesen werden.

Wo finde ich hilfreiche Hinweise zur Erstellung der Masterarbeit?

In welcher Sprache wird die Masterarbeit geschrieben?

Bachelor- und Masterarbeiten werden in deutscher oder englischer Sprache verfasst; Ausnahmen können auf Antrag durch die Betreuerin oder den Betreuer bewilligt werden.

Bis wann muss die Masterarbeit abgegeben werden?

Grundsätzlich kann die Masterarbeit jederzeit abgegeben werden. Zum Zeitpunkt der Abgabe muss die oder der Studierende immatrikuliert sein:
HS: Bei Exmatrikulation im Folgesemester: Alle Studienleistungen müssen erbracht und die Masterarbeit vor Woche 8 eingereicht sein.
FS: Bei Exmatrikulation im Folgesemester: Alle Studienleistungen müssen erbracht und die Masterarbeit vor Woche 38 eingereicht sein.

Um die Arbeit rechtzeitig für die jeweilige Promotionsfeier einzureichen gilt es, die spezifischen Termine der Fakultät zu beachten.

Wie lange dauert es, bis die Masterarbeit beurteilt ist?

Die Masterarbeit ist in der Regel innerhalb von drei (3) Monaten zu bewerten (vgl. Art. 37, Abs. 3 des Studienplans für die Studienprogramme am Institut für Sportwissenschaft vom 17. Dezember 2018).

Wie/Wo kann ich das Masterdiplom beantragen?

Das Masterdiplom wird auf Antrag der Master-Absolventinnen und –Absolventen beim Dekanat des jeweiligen Majors erstellt. Für die Sportwissenschaft ist das Phil.-hum. Dekanat zuständig (Antrag auf Ausstellung des Masterdiploms).
Der Masterstudiengang ist erst abgeschlossen, wenn das Diplom erstellt ist!

Kosten des Masterstudien­gangs Sportwissenschaft?

  • Studien-/Semestergebühr pro Semester: 805 CHF
  • Leistungskontrollen (Prüfungsgebühr): 300 CHF (für das ganze Masterstudium)

Spezielle Kostenpunkte im Masterstudiengang (Wahlpflichtbereich):

  • Innerhalb der Mastermodule gibt es Elemente wie z.B. externe Blocktage oder Exkursionen, welche moderate Kosten verursachen können.
  • Das Modul Berufsfeldorientierung beinhaltet Angebote, welche ganz oder teilweise extern stattfinden. Dabei wird ein Teil der Kosten (Reise, Verpflegung und Unterkunft) durch die Studierenden getragen, was zu Kostenbeteiligungen von bis zu 250 CHF pro Angebot führen kann.

Die anderen Veranstaltungen sollten in der Regel keine ausserordentlichen Kosten verursachen.
Die übrigen Kosten dürften ähnlich ausfallen wie im Bachelorstudiengang (siehe Fragen zu unseren Bachelorstudiengängen), wobei durch die fehlenden Praxisveranstaltungen weniger Kosten für Eintritte und Material anfallen.

Können parallel zum Masterstudiengang Veranstaltungen des Studiengangs Sekundarstufe II an der Pädagogischen Hochschule  Bern (PH Bern) besucht werden?

Gemäss geltendem Reglement kann nach dem abgeschlossenen Bachelorstudium mit dem Lehrdiplom für Maturitätsschulen an der PHBern begonnen werden. Die Masterstudiengänge sind jedoch inhaltlich sehr fordernd und zeitlich intensiv.

Aufgrund der kostenpflichtigen Immatrikulation an beiden Hochschulen (Doppelte Immatrikulationsgebühr) wird Studierenden des Masterstudiengangs Sportwissenschaft/SSR empfohlen, erst nach Absolvierung des Masterstudiums in Sportwissenschaft/SSR das Lehrdiplom für Maturitätsschulen an der PHBern zu erwerben.
Studierende des Masters Fachdidaktik Sport müssen für den Besuch der Stufendidaktiken den Nachweis von fachdidaktischen und berufspraktischen Ausbildungsanteilen eines Lehrdiploms ausweisen (dies beinhaltet für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen an der PHBern die Absolvierung der Veranstaltung „Fachdidaktik Sport“ und den erfolgreichen Abschluss des Fachpraktikums Sport). Diesen Studierenden (mit Vorbildung Bachelor Sportwissenschaft) wird deshalb empfohlen, sich nach Absolvierung der Veranstaltungen «Problemorientierte Sportwissenschaft» sowie «Forschungsmethoden» im zweiten Semester des Masterstudiums (FS) auch an der PHBern einzuschreiben und zeitnah die Veranstaltung «Allgemeine Didaktik», das Einführungspraktikum, den Jahreskurs Fachdidaktik Sport (Start frühestens im HS des zweiten Studienjahrs) sowie das Fachpraktikum Sport zu absolvieren.

Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Dr. Stefan Valkanover.

Welche Voraussetzungen müssen im Master erfüllt sein, um anschliessend am Institut Sekundarstufe II der PH Bern das Lehrdiplom für Maturitätsschulen zu erlangen?

Sport kann an der PH Bern sowohl als Erst- wie auch als Zweitfach studiert werden. Ein Master Minor in Sportwissenschaft ist daher ausreichend, wenn das Erstfach ebenfalls an der PH Bern Sekundarstufe II angeboten wird. Für das Fach Wirtschaft und Recht ist keine Fächerkombination mit Sport vorgesehen.

Sport kann an der PH auch als Monofach belegt werden. Zwingende Voraussetzung dafür ist mindestens ein Master Major in Sportwissenschaft.

Studierende mit Vorbildung Bachelor Minor 60 Sportwissenschaft, die das Studienziel «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» mit dem Monofach Sport verfolgen gilt folgende Regelung: Als Voraussetzung für den Studienbeginn an der PHBern müssen mindestens 120 ECTS Sportwissenschaft absolviert sein (z.B. 60 ECTS Bachelorstudiengang Sportwissenschaft + 60 ECTS Masterstudiengang Sportwissenschaft).

Alle AbsolventInnen des Master Major Sportwissenschaft am ISPW der Universität Bern erfüllen - unabhängig einer ggf. gewählten Spezialisierung - die Diplomierungsbedingungen für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen der PHBern (ohne Auflagen).

 

Ist der Abschluss des Masters Fachdidaktik Sport gleichbedeutend mit einem Lehrdiplom der PHBern?

Nein, obwohl der Master FDS ein gemeinsamer Joint Master der Universität Bern (90 ECTS-Punkte) und der PHBern (30 ECTS-Punkte) ist, gilt er nicht als berufsqualifizierend. Es kann im Rahmen dieser 120 ECTS nicht ein (zusätzliches) Lehrdiplom erworben werden.

Um den Master-Studiengang (120 ECTS) abzuschliessen, benötigen jedoch alle Studierenden ein abgeschlossenes Lehrdiplom.

Für Bachelor-Absolventen in Sportwissenschaft ist die Lehranerkennung für Maturitätsschulen im Fach Sport während des Masterstudiengangs zusätzlich zu erlangen (+60 ECTS).

Ist es möglich, den Masterstudiengang FDS direkt nach dem Bachelor/Master einer PH - ohne weitere Berufserfahrung - zu beginnen?

Ja, das ist möglich. Mit dem Vorliegen der entsprechenden Diplome liegt die Berechtigung einer Immatrikulation für den Joint Master Studiengang FDS vor.

Kann man den Master Fachdidaktik Sport auch berufsbegleitend studieren?

Ja, das ist möglich. Das Studium verlängert sich entsprechend um mehrere Semester. Absolventinnen und Absolventen einer anderen Hochschule oder Wiedereinsteigenden nach mehrjähriger Berufstätigkeit wird empfohlen, insbesondere für die Einstiegsphase in den Masterstudiengang bzw. für nachzuholende Studienleistungen aus dem Bachelor Sportwissenschaft mindestens 50% Lern- und Arbeitszeit einzuplanen.