Allgemeine Informationen - gültig für Bachelor- und Masterstudium

Wem melde ich eine Adress- oder Namensänderung, Änderung der E-Mailadresse, etc.?

Da die Studierenden-Datenbank des ISPW nicht mit der Datenschnittstelle der Uni Bern vernetzt ist, bitten wir unsere Studierenden, alle Änderungen unverzüglich wie folgt zu melden:

Kann das ISPW Informatio­nen über die anderen Stu­dienrichtungen geben?

Jedes Fach/Institut der Uni kann nur über seine eigene Studienorganisation informieren!
Holen Sie Informationen - wie etwa Stundenpläne des nicht-sportwissenschaftlichen Minors/Majors - in den entsprechenden Instituten/Fakultäten ab.

Was Ist ILIAS?

Es handelt sich dabei um die Lehr- und Lernplattform der Universität Bern.

Link auf die Video-Anleitung für Studierenden "Einführung in die Lernplattform ILIAS"

Wo erhalte ich Auskunft über die Hallenbelegung am ZSSw?

Informationen zur Hallen- und Raumbelegung erhalten Sie beim Hausdienst des ISPW.
Individuelle Trainings der Studierenden: Für individuelle Trainings der Studierenden können keine Hallen reserviert werden. Für die Benutzung der Sporthallen melden sich die Studierenden direkt vor Ort beim Hausdienst.

Wo erhalte ich Auskunft über institutionelle Anliegen?

Auf der Webseite der Uni Bern unter „Studium“.

Wie/Wo beantrage ich eine Bestätigung für ein Dienstverschiebungsgesuch, Zivilschutz oder Zivildienst?

  1. Informieren Sie sich über die Webseite der Uni Bern bei der Verbindungsstelle Uni-Militär des Generalsekretariats. Sie finden dort das entsprechende Formular „Gesuch um Dienstverschiebung“. Diesem muss unter anderem eine Bestätigung des Instituts beigelegt werden.
  2. Dem unter 1. erwähnten Gesuch ist ein Bestätigungsschreiben beizulegen. Beantragen Sie dieses per E-Mail bei der Studienadministration des ISPW. Im Antrag ist zwingend die ZEITDAUER DES EINSATZES anzugeben. Die Bestätigung der Studienadministration erhalten Sie per E-Mail in Form eines PDF Dokuments.

Wo finde ich Informationen über Versicherungsfragen für Studierende?

Informationen bezüglich AHV-Beitragspflicht, Kranken- sowie Unfallversicherungen finden Sie auf der Webseite der Uni Bern unter Studium/Organisatorisches/Versicherungen sowie bei der Abteilung ZIB.

An wen wende ich mich mit Fragen zum Thema Immatrikulation, Exmatrikulation, Fachwechsel etc.?

An die Abteilung ZIB (Zulassung, Immatrikulation, Beratung).

Darf an Prüfungen mit Wörterbuch gearbeitet werden?

An den Leistungskontrollen am ISPW dürfen Wörterbücher (in Papierform) verwendet werden (Achtung: Keine Notizen im Wörterbuch). Den Studierenden (mit Wörterbuch) steht NICHT mehr Zeit zur Verfügung als allen anderen Studierenden.

In welchen Sprachen dürfen Prüfungen abgelegt werden?

Reglement RSL Phil.-hum. 2019, gültig ab 01.08.2019:
Art. 25 1 Die Sprache der Leistungskontrolle entspricht der Unterrichtssprache. Vorbehalten bleibt Artikel 11 UniG.
2 Möchten die Studierenden die Leistungskontrolle in einer anderen Sprache als der des Unterrichts ablegen, müssen sie dies bei der Anmeldung zur Leistungskontrolle beantragen.

 

Art. 27 Bachelor- und Masterarbeiten werden in deutscher oder englischer Sprache verfasst; Ausnahmen können auf Antrag durch die Betreuerin oder den Betreuer bewilligt werden.