9) Testwiederholung / Übertrag des Testergebnisses

Kann der Eignungstest wiederholt werden?

Ja. Wer keinen Studienplatz zugeteilt erhält, kann sich im nächsten Jahr erneut zum Eignungstest anmelden. Die Zahl der Wiederholungen ist nicht limitiert. Bei einer Wiederholung des Eignungstests ist in jedem Fall eine fristgerechte Voranmeldung zwingend. Die Prüfungsgebühr wird bei jeder Wiederholung neu in Rechnung gestellt.

Kann ein Studienplatz auf ein anderes Jahr übertragen werden?

Bei Verzicht auf den zugeteilten Studienplatz kann der Anspruch auf einen Studienplatz nicht auf ein anderes Jahr übertragen werden. Jedoch kann das Testresultat im Folgejahr angerechnet werden. Das heisst, dass Studienanwärter*innen, die sich im Jahr, das ihrer Testabsolvierung folgt, erneut für das Studium der Sportwissenschaft anmelden, auf eine Testwiederholung verzichten und sich das im Vorjahr erzielte Testergebnis als Ganzes anrechnen lassen können. Eine Anrechnung nur von einzelnen Teilen des Ergebnisses ist ausgeschlossen. Das im Vorjahr erzielte Testergebnis wird auf eine Skala umgerechnet, die jener des Tests des laufenden Jahres gleichwertig ist. Massgebend ist der auf diese Weise berechnete Wert.

Wer das Testergebnis des Vorjahres anrechnen lassen will, hat dies bei der Anmeldung auf der Webseite der Abteilung Zulassung, Immatrikulation, Beratung (ZlB) anzugeben. Details siehe Reglement über die Durchführung des Eignungstests für das Studium der Sportwissenschaft an der Universität Bern, Art. 19 sowie Ausführungsbestimmungen zum Eignungstest für das Studium der Sportwissenschaft an der Universität Bern, Art. 2.