Nein. Hilfsmittel, die Auf- oder Antrieb erzeugen, sind nicht erlaubt. Erlaubte Hilfsmittel sind jedoch Ohrstöpsel, Nasenklammer, Schwimmbrille, Badekappe.
Nein. An den Testaufgaben dürfen lediglich die Studienanwärterinnen und Studienanwärter teilnehmen.
Ja. Die 100m sind in frei wählbarer Schwimmtechnik zu absolvieren (es darf auch in Rückenlage geschwommen werden).
Siehe Ausführungsbestimmungen zum Eignungstest auf der Webseite "Eignungstest für die Zulassung zum Studium der Sportwissenschaft an der Universität Bern" im Bereich MEHR ZUM THEMA.