2) Abwesenheit oder Testabbruch

Was passiert, wenn ich am kognitiven Test nicht anwesend sein kann?

Wer am Haupttermin den kognitiven Teil des Eignungstests nicht ablegen kann, aus welchen Gründen auch immer, erhält für diesen Teil des Eignungstests 0 Punkte. Mit diesem Teiltestergebnis reduziert sich die Chance auf einen Studienplatz deutlich.

Hinweis: Für die Immatrikulation in den Minor 30 Sportwissenschaft am ISPW ist kein Eignungstest erforderlich. Es besteht also auch die Möglichkeit, mit dem Minor 30 Sportwissenschaft zu beginnen, im folgenden Frühjahr den Eignungstest zu absolvieren und – bei positivem Resultat – per darauffolgendem Herbstsemester in den Major oder Minor 60 Sportwissenschaft zu wechseln. Alle bis dahin erbrachten Leistungen aus dem Minor 30 können in diesem Fall angerechnet werden.

Alle Fragen bezüglich der Immatrikulation sind mit der Abteilung Zulassung, Immatrikulation, Beratung (ZIB) der Uni Bern zu besprechen.

Was passiert, wenn ich vor dem sportmotorischen Test erkranke oder mich verletze und darum nicht am sportmotorischen Teil des Eignungstests teilnehmen kann?

Haupttermin:
Eine Erkrankung oder Verletzung muss mit einem ärztlichen Zeugnis belegt werden, das zusammen mit einem Gesuch um Teilnahme am Nachtest zu Handen der Eignungstestkommission per E-Mail an Doris Kern (doris.kern@unibe.ch) einzureichen ist. Wenn die Verletzung eine Teilnahme am kognitiven Teil zulässt (z. B. ein verstauchter Zeh), sollte man unbedingt am kognitiven Teil teilnehmen, da es hierfür keinen Nachtest gibt und bei Nichtteilnahme eine Wertung mit 0 Punkten erfolgt.

Nachtermin:
Falls eine Verletzung oder Erkrankung auch die Teilnahme am Nachtest verunmöglicht, werden die Aufgaben, in denen kein Testergebnis vorliegt, mit 0 Punkten bewertet. Diese Wertung(en) verschlechtern zwar das Gesamttestresultat; man beachte aber, dass in der abschliessenden Rangliste 0-Punkte-Wertungen durch sehr gute Leistungen in anderen Aufgaben des sportmotorischen Testteils oder im kognitiven Testteil ausgeglichen werden können. Falls dies nicht ausreichen sollte, kann der Test in einem darauffolgenden Jahr als Ganzes neu absolviert werden. Die Gebühr wird in diesem Fall erneut in Rechnung gestellt.

Was passiert, wenn ich mich während des sportmotorischen Tests verletze?

Wenn eine Studienanwärterin oder ein Studienanwärter sich während des sportmotorischen Tests verletzt, dann muss sie oder er umgehend vor Ort die für den entsprechenden sportmotorischen Testteil verantwortliche Person informieren und den Eignungstest abbrechen. Es dürfen keine ausstehenden sportmotorischen Testteile mehr absolviert werden.
Im Laufe der Woche nach dem Testabbruch kann ein Gesuch für die Teilnahme am Nachtest mit offiziellem Dokument (z. B. detailliertes ärztliches Zeugnis), vorzugsweise per E-Mail, an Doris Kern (doris.kern@unibe.ch) zu Handen der Eignungstestkommission zugestellt werden.

Wenn die Studienanwärterin oder der Studienanwärter glaubt, sie bzw. er könne trotz der Verletzung weiterhin im Testprozess bleiben, so darf sie bzw. er das tun, muss sich bewusst sein, dass dies auf eigene Verantwortung erfolgt und ein ärztliches Zeugnis rückwirkend nicht geltend gemacht werden kann. Die erzielten Resultate haben Gültigkeit. Eine Wiederholung am Nachtest ist nicht möglich.

Kann nach einem Testabbruch am Haupttermin der Nachtermin nicht wahrgenommen werden oder tritt anlässlich des Nachtests erneut eine Verletzung auf, werden die Aufgaben, in denen kein Testergebnis vorliegt, mit 0 Punkten bewertet. Diese Wertung(en) verschlechtern zwar das Gesamttestresultat; man beachte aber, dass in der abschliessenden Rangliste 0-Punkte-Wertungen durch sehr gute Leistungen in anderen Aufgaben des sportmotorischen Testteils oder im kognitiven Testteil ausgeglichen werden können.

Siehe auch im Dokument „Prüfungsaufgebot Eignungstest“, das per E-Mail, zusammen mit der Rechnung für die Prüfungsgebühr zugestellt wird oder zugestellt worden ist, im Abschnitt „Verhinderung an der Testteilnahme“.

Wird bei einer Abmeldung vor Beginn des Eignungstests die Prüfungsgebühr vom Institut für Sportwissenschaft rückerstattet?

Gem. Artikel 12 des Reglements über die Durchführung des Eignungstests für das Studium der Sportwissenschaft an der Universität Bern vom 10. Oktober 2022 wird bei einer Abmeldung bis sieben (7) Tage vor dem Testtermin der Betrag von CHF 150 (Prüfungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50) zurückerstattet.

Nach dieser Frist erfolgt keine Rückerstattung mehr.