2) Abwesenheit oder Testabbruch

Wie gehe ich vor, wenn ich am Haupttermin verhindert bin?

Sportmotorische Tests:
Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen (z. B. Verletzung, Krankheit) oder anderer zwingender Gründe (z. B. Matura-Prüfungen, Militärpflicht) an (1) einem oder mehreren sportmotorischen Prüfungsteilen des Haupttermins nicht teilnehmen kann, hat die Möglichkeit ein Gesuch zu stellen, alle sportmotorischen Testteile am Nachtermin abzulegen. Eine Aufteilung der Absolvierung der sportmotorischen Testteile in Haupttermin und Nachtermin ist nicht möglich.

Das Gesuch um Zulassung zum Test am Nachtermin kann – erst nach Erhalt des Aufgebots (jeweils ca. anfangs März zusammen mit der Rechnung der Prüfungsgebühren) – per E-Mail an Doris Kern eigereicht werden. Der E-Mail ist ein offizielles Dokument (z. B. Arztzeugnis, Bestätigung der Schule/Armee) beizulegen. Wird dem Gesuch stattgegeben, erhält die Studienanwärterin oder der Studienanwärter ein Aufgebot für den Nachtest. Der Nachtest wird ausschliesslich für den sportmotorischen Teil durchgeführt.

Kognitiver Test:
Wenn die Verletzung eine Teilnahme am kognitiven Teil zulässt (z. B. ein verstauchter Zeh), sollte man unbedingt am kognitiven Teil teilnehmen, da es hierfür keinen Nachtest gibt und bei Nichtteilnahme eine Wertung mit 0 Punkten erfolgt.

Was passiert, wenn ich am Haupttermin am kognitiven Test nicht anwesend sein kann?

Für den kognitiven Test gibt es keinen Nachtest. Die Gründe dafür werden unter Punkt «1) Test/Testdurchführung» der FAQ ausführlich erläutert. Wer am Haupttermin den kognitiven Teil des Eignungstests nicht ablegen kann, aus welchen Gründen auch immer, erhält für diesen Teil des Eignungstests 0 Punkte. Mit diesem Ergebnis reduziert sich die Chance auf einen Studienplatz deutlich.

Was passiert, wenn ich mich während der sportmotorischen Tests am Haupttermin verletze?

  1. Wenn eine Studienanwärterin oder ein Studienanwärter sich während des sportmotorischen Tests verletzt, dann muss sie oder er umgehend vor Ort die für den entsprechenden sportmotorischen Testteil verantwortliche Person informieren und den Eignungstest abbrechen. Es dürfen keine ausstehenden sportmotorischen Testteile mehr absolviert werden.
    Im Laufe der Woche nach dem Testabbruch (diese Frist ist unbedingt einzuhalten) kann ein Gesuch für die Teilnahme am Nachtest mit offiziellem Dokument (z. B. detailliertes ärztliches Zeugnis) per E-Mail an Doris Kern eigereicht werden.
  2. Wenn die Studienanwärterin oder der Studienanwärter glaubt, sie bzw. er könne trotz der Verletzung weiterhin im aktuellen Testprozess bleiben, so darf sie bzw. er das tun. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass dies auf eigene Verantwortung erfolgt und ein ärztliches Zeugnis rückwirkend nicht geltend gemacht werden kann. Die erzielten Resultate haben Gültigkeit. Eine Wiederholung am Nachtest ist nicht möglich.

Was passiert, wenn nach einer Verschiebung der Teilnahme vom Haupttermin auf den Nachtermin oder bei Testabbruch am Haupttermin der Nachtermin nicht wahrgenommen werden kann oder anlässlich des Nachtests erneut eine Verletzung auftritt?

Die Aufgaben, in denen kein Testergebnis vorliegt, werden mit 0 Punkten bewertet. Eine 0-Punkte-Wertung verschlechtert zwar das Gesamttestresultat; man beachte aber, dass in der abschliessenden Rangliste 0-Punkte-Wertungen durch sehr gute Leistungen in anderen Aufgaben des sportmotorischen Testteils oder im kognitiven Testteil teilweise ausgeglichen werden können. Falls dies nicht ausreichen sollte, kann der Test in einem darauffolgenden Jahr als Ganzes neu absolviert werden. Die Gebühr wird in diesem Fall erneut in Rechnung gestellt.

Was, wenn ich keinen der Testteile absolvieren kann?

Für Studienanwärterinnen und Studienanwärter, die weder einen der vier sportmotorischen Tests noch den kognitiven Test absolviert bzw. beendet haben und damit null Punkte aufweisen, wird kein Gesamtergebnis berechnet. Dadurch fallen diese Studienanwärterinnen und Studienanwärter aus der Gesamtbewertung.

Wird bei einer Abmeldung vom Eignungstest vor Beginn des Eignungstests die Prüfungsgebühr vom Institut für Sportwissenschaft rückerstattet?

Bei einer Abmeldung bis sieben (7) Tage vor dem Haupttermin wird der Betrag von CHF 150 zurückerstattet (Prüfungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50; Artikel 12 des Reglements über die Durchführung des Eignungstests für das Studium der Sportwissenschaft an der Universität Bern vom 10. Oktober 2022). Nach dieser Frist erfolgt keine Rückerstattung mehr.

Kann ich ohne Teilnahme am Eignungstest in ein Bachelor-Studienprogramm Sportwissenschaft einsteigen?

Für die Immatrikulation in den Bachelor Minor 30 Sportwissenschaft am ISPW ist kein Eignungstest erforderlich. Es besteht also die Möglichkeit, mit dem Bachelor Minor 30 Sportwissenschaft zu beginnen, im folgenden Frühjahr den Eignungstest zu absolvieren und – bei positivem Resultat – per darauffolgendem Herbstsemester in den Major oder Minor 60 Sportwissenschaft zu wechseln. Erbrachte Leistungen aus dem Bachelor Minor 30 können in diesem Fall angerechnet werden.

Alle Fragen bezüglich der Immatrikulation sind mit der Abteilung Zulassung, Immatrikulation, Beratung (ZIB) der Uni Bern zu besprechen.