Wie gehe ich vor, wenn VOR dem Eignungstest die Verhinderung der Teilnahme am Haupttermin absehbar ist?
Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen (z. B. Verletzung, Krankheit) oder anderer zwingender Gründe (z. B. Matura-Prüfungen, Militärpflicht) an den sportmotorischen Prüfungsteilen des Haupttermins (allen oder einzelnen) nicht teilnehmen kann, hat die Möglichkeit ein Gesuch zu stellen, alle sportmotorischen Testteile am Nachtermin abzulegen. Eine Aufteilung der Absolvierung der sportmotorischen Testteile in Haupttermin und Nachtermin ist nicht möglich.
Das Gesuch um Zulassung zum Test am Nachtermin kann – erst nach Erhalt des Aufgebots (jeweils ca. anfangs März zusammen mit der Rechnung der Prüfungsgebühren) – per E-Mail an Doris Kern eigereicht werden, und zwar sobald die Verhinderung absehbar ist. Der E-Mail ist ein offizielles Dokument (z. B. ärztliches Zeugnis, Bestätigung der Schule/Armee) beizulegen. Wird dem Gesuch stattgegeben, erhält die Studienanwärterin oder der Studienanwärter ein Aufgebot für den Nachtest. Der Nachtest wird ausschliesslich für den sportmotorischen Teil durchgeführt.
Bei Ereignis/Vorfall unmittelbar vor dem Haupttermin:
Erkrankt oder verletzt sich eine Studienanwärterin oder ein Studienanwärter unmittelbar vor dem Hauptprüfungstermin oder ergeben sich andere zwingend Gründe, die eine Teilnahme nicht zulassen, sodass vor der Testdurchführung kein bestätigendes Dokument beschafft werden kann, ist Doris Kern unverzüglich per E-Mail zu informieren. Ein Gesuch um Teilnahme am Nachtest kann innerhalb der Woche nach dem Haupttermin (diese Frist ist unbedingt einzuhalten) unter Beilage eines offiziellen Dokuments (z. B. eines detaillierten ärztlichen Zeugnisses) per E-Mail an Doris Kern eingereicht werden.
Wenn die Verletzung eine Teilnahme am kognitiven Test zulässt (z. B. ein verstauchter Zeh), sollte man unbedingt am kognitiven Teil teilnehmen, da es hierfür keinen Nachtest gibt und bei Nichtteilnahme eine Wertung mit 0 Punkten erfolgt.