Was passiert, wenn ich mich während des sportmotorischen Tests verletze?
Wenn eine Studienanwärterin oder ein Studienanwärter sich während des sportmotorischen Tests verletzt, dann muss sie oder er umgehend vor Ort die für den entsprechenden sportmotorischen Testteil verantwortliche Person informieren und den Eignungstest abbrechen. Es dürfen keine ausstehenden sportmotorischen Testteile mehr absolviert werden.
Im Laufe der Woche nach dem Testabbruch kann ein Gesuch für die Teilnahme am Nachtest mit offiziellem Dokument (z. B. detailliertes ärztliches Zeugnis), vorzugsweise per E-Mail, an Doris Kern (doris.kern@unibe.ch) zu Handen der Eignungstestkommission zugestellt werden.
Wenn die Studienanwärterin oder der Studienanwärter glaubt, sie bzw. er könne trotz der Verletzung weiterhin im Testprozess bleiben, so darf sie bzw. er das tun, muss sich bewusst sein, dass dies auf eigene Verantwortung erfolgt und ein ärztliches Zeugnis rückwirkend nicht geltend gemacht werden kann. Die erzielten Resultate haben Gültigkeit. Eine Wiederholung am Nachtest ist nicht möglich.
Kann nach einem Testabbruch am Haupttermin der Nachtermin nicht wahrgenommen werden oder tritt anlässlich des Nachtests erneut eine Verletzung auf, werden die Aufgaben, in denen kein Testergebnis vorliegt, mit 0 Punkten bewertet. Diese Wertung(en) verschlechtern zwar das Gesamttestresultat; man beachte aber, dass in der abschliessenden Rangliste 0-Punkte-Wertungen durch sehr gute Leistungen in anderen Aufgaben des sportmotorischen Testteils oder im kognitiven Testteil ausgeglichen werden können.
Siehe auch im Dokument "Prüfungsaufgebot Eignungstest", das per E-Mail, zusammen mit der Rechnung für die Prüfungsgebühr zugestellt wird oder zugestellt worden ist, im Abschnitt "Verhinderung an der Testteilnahme".