1) Test/Testdurchführung

Wie kann ich mich näher über den Eignungstest informieren?

Lesen Sie dazu alle auf der Website des Instituts für Sportwissenschaft (ISPW) verfügbaren Informationen, und schauen Sie sich die Videos an. Für den kognitiven Teil gibt es keine vergleichbaren Vorab-Informationen. In der ersten Phase des kognitiven Teils gibt es aber die Gelegenheit, Übungsaufgaben zu bearbeiten und sich so auf den Test einzustellen. Ein Beispiel einer typischen Aufgabe finden Sie im Dokument „Ausführungsbestimmungen zum Eignungstest für das Studium der Sportwissenschaft an der Universität Bern vom 28.02.2018 (inkl. Beschreibung der motorischen und des kognitiven Tests)“ (auf der Website des ISPW im Bereich Eignungstest).

Wo findet der Eignungstest statt?

Die Testungen finden in den Räumen und auf den Anlagen der Universität Bern und auf weiteren
Anlagen in Bern oder in der näheren Umgebung statt.

Wird der Test jedes Jahr durchgeführt?

Jein. Der Eignungstest findet statt, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität des Instituts für Sportwissenschaft (ISPW) überschreitet. Er, bestehend aus einem kognitiven und einem sportmotorischen Teil, wird in der Regel Ende April/Anfang Mai durchgeführt. Dies ist der so genannte Haupttermin. Daneben gibt es einen Nachtermin, der in der Regel in den Juni fällt. An diesem Nachtermin kann nur der sportmotorische Testteil nachgeholt werden, und zwar von den Studienanwärter*innen, die durch „höhere Gewalt“ (kein Eigenverschulden) am Haupttermin den sportmotorischen Teil nicht haben ablegen können. Die Vorlegung eines ärztlichen Zeugnisses oder eines anderen offiziellen Dokuments mit Begründung der Absenz beim Haupttermin ist zwingend. Siehe auch im Dokument „Prüfungsaufgebot Eignungstest“, das in der Regel per E-Mail, zusammen mit der Rechnung  zugestellt wird, den Abschnitt „Verhinderung an der Testteilnahme“.

Warum kann für den kognitiven Teil des Eignungstests kein Nachtest durchgeführt werden?

Damit die Fairness des Testverfahrens gewährleistet ist, muss unter anderem gewährleistet sein, dass die Studienanwärter*innen dieselben Testaufgaben unter denselben Bedingungen gestellt bekommen. Für den sportmotorischen Teil lässt sich dies – bis auf Witterungseinflüsse im 2000-m-Lauf – weitestgehend erreichen, wenn jeweils rund sechs Wochen nach dem Haupttermin der Nachtest durchgeführt wird. Für den kognitiven Teil jedoch gilt dies nicht, denn die Testleitung kann nicht gewährleisten, dass Studienanwärter*innen – ob in betrügerischer Absicht oder nicht – Information zum kognitiven Test nach aussen tragen, insbesondere solche zur den richtigen Lösungen. Damit ist möglich, dass die Anwärter*innen, die den kognitiven Test zum Haupttermin bearbeiten, benachteiligt werden. Weil es aber gleichzeitig nicht möglich ist, zum Termin des Nachtests einen anderen kognitiven Test zu verwenden, der doch identisch ist, gibt es für den kognitiven Teil keinen Nachtest.