Sportpraktisch-methodische Leistungskontrollen

  1. Bei Vorliegen einer (physischen) Behinderung ist grundsätzlich in den ersten Wochen des Studiums ein Beratungsgespräch mit der Bachelor-Studienfachberatung (Studium: Studienfachberatungen - Institut für Sportwissenschaft) zu vereinbaren. Basierend auf dem Arztzeugnis, das die Behinderung bestätigt (ChecklisteArztzeugnis_ger.pdf), werden die möglichen Beeinträchtigungen bei Studienleistungen oder Leistungskontrollen im Standardformular "Erstgespräch" schriftlich festgehalten und der Prüfungsleitung (lukas.magnaguagno@unibe.ch) eingereicht.
  2. Nach Bekanntgabe der Studien- oder Prüfungsanforderungen in einer praktisch-methodischen Veranstaltung beurteilen die Studierenden, inwiefern die unter Schritt 1 schriftlich festgehaltenen Beeinträchtigungen eine Anpassung der Anforderungen erfordern.
  3. Besteht die Notwendigkeit, Anpassungen vorzunehmen, nehmen die Studierenden umgehend Kontakt mit der verantwortlichen Fachleitung auf und bestimmen in gegenseitiger Absprache die Form des Nachteilsausgleiches.
  4. Die Studierenden müssen mittels Standardformular "Antrag Nachteilsausgleich" einen Antrag (ChecklisteGesuch_ger.pdf) für angepasste Prüfungsleistungen  vor Ablauf der Anmeldung zu den Leistungskontrollen bei der Prüfungsleitung (lukas.magnaguagno@unibe.ch) einreichen. Dem Antrag sind der Vorschlag zur Anpassung der Prüfungsleistung, der mit der verantwortlichen Fachleitung abgestimmt wurde, sowie das Arztzeugnis beizufügen. 
    Die Prüfungsleitung begutachtet den Antrag auf Nachteilsausgleich und informiert die Studierenden sowie die Fachleitung schriftlich über den Entscheid.