Sportpraktisch-methodische Leistungskontrollen

  1. Bei Vorliegen einer (physischen) Behinderung ist grundsätzlich bis zum 15. Oktober des ersten Semesters im Studium der Sportwissenschaft ein Beratungsgespräch mit der Bachelor-Studienfachberatung (Studium: Studienfachberatungen - Institut für Sportwissenschaft) zu vereinbaren. Basierend auf dem Arztzeugnis, das die Behinderung bestätigt (Checkliste für ein medizinisches oder psychotherapeutisches Attest), werden die möglichen Behinderungen bei Studienleistungen oder Leistungskontrollen im Standardformular "Erstgespräch" schriftlich festgehalten und der Prüfungsleitung Sportwissenschaft per E-Mail eingereicht.
  2. Die Prüfungsleitung begutachtet die Dokumentation zum Erstgespräch und fällt einen Grundsatzentscheid, ob das Anrecht auf einen Nachteilsausgleich besteht oder nicht. Die Prüfungsleitung informiert die Studierenden sowie die Bachelor-Studienfachberatung schriftlich über den Entscheid.
  3. Sollte grundsätzlich das Anrecht auf einen Nachteilausgleich erteilt worden sein(siehe Schritt 2), beurteilen die Studierenden nach Bekanntgabe der Studien- oder Prüfungsanforderungen in einer praktisch-methodischen Veranstaltung, inwiefern die unter Schritt 1 schriftlich festgehaltenen Behinderungen eine Anpassung der Anforderungen erfordern.
  4. Besteht aus Sicht der Studierenden die Notwendigkeit, Anpassungen vorzunehmen, nehmen die Studierenden umgehend Kontakt mit der verantwortlichen Fachleitung auf und bestimmen in gegenseitiger Absprache die Form des Nachteilsausgleichs.
  5. Die Studierenden müssen mittels Standardformular "Antrag Nachteilsausgleich" einen Antrag für angepasste Prüfungsleistungen vor Ablauf der Anmeldung zu den Leistungskontrollen bei der Prüfungsleitung Sportwissenschaft per E-Mail einreichen. Dem Antrag sind der Vorschlag zur Anpassung der Prüfungsleistung, der mit der verantwortlichen Fachleitung abgestimmt wurde, sowie das Arztzeugnis beizufügen. 
    Die Prüfungsleitung begutachtet den Antrag auf Nachteilsausgleich und informiert die Studierenden sowie die Fachleitung schriftlich über den Entscheid.