Schriftliche Leistungskontrollen

  • Bei bestimmten Behinderungen wie z. B. ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen (ASS), Dyslexie o. ä. kann ein Nachteilsausgleich in Form einer zeitlichen Verlängerung der Prüfungsdauer (+ 25 %) sowie die Möglichkeit, die Prüfungen in einem reizreduzierten Raum zu schreiben, beantragt werden.
  • Bei weiteren Formen von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen werden allfällige Ansprüche auf Unterstützung individuell geprüft.

Bitte senden Sie Ihr Gesuch um Nachteilsausgleich bis am 15. Oktober des ersten Studienjahrs im Major, Minor 60 oder Minor 30 Sportwissenschaft an die Studienadministration Sportwissenschaft.  

Ihre Anfrage wird nur intern im kleinstmöglichen Personenkreis bearbeitet. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Das Gesuch um Nachteilsausgleich kann über das folgende Formular beantragt werden:
Antrag Nachteilsausgleich

Für den Nachteilsausgleich wird ein Arztzeugnis oder medizinisch-therapeutisches Attest verlangt. Beachten Sie, dass Arztzeugnisse für die Universität Bern nicht bindend sind. Sie unterstützen uns aber bei der Entscheidung, ob und wie wir Ihr Gesuch bewilligen dürfen. Daher kann es auch sein, dass wir Ihr Gesuch in Teilen oder gänzlich ablehnen müssen.
Nachfolgend finden Sie eine Checkliste mit Voraussetzungen für das Attest. Teilen Sie diese gegebenenfalls der behandelnden Person mit. Wichtig ist auch, dass der beantragte Nachteilsausgleich der Behinderung entgegenwirkt.

Checkliste für ein medizinisches oder psychotherapeutisches Attest

Die Anmeldung des vorgängig gutgeheissenen Nachteilsausgleichs zu den Prüfungen der Sportwissenschaft muss bis spätestens 3 Wochen vor Beginn der Prüfungsphase per E-Mail an die Studienadministration Sportwissenschaft gesendet werden.
Die Anmeldung - zwingend mit der Auflistung aller Prüfungen (vollständige Titel angeben!), für die man sich in der aktuellen Prüfungsphase angemeldet hat - muss für jede Prüfungsphase erneut eingereicht werden.