Institut für Sportwissenschaft

Diversität und Chancengleichheit

Praktische Leistungskontrollen

  1. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der verantwortlichen Fachleitung und der Prüfungsleitung, (vor oder zu Beginn des Semesters) mit Verweis auf vorliegende Einschränkungen unter Vorlage eines die Behinderung bestätigendes Arztzeugnisses (vgl. Checkliste Arztzeugnis unter Universität: Nachteilsausgleich - Universität Bern (unibe.ch)).
  2. Nach Bekanntgabe der Prüfungsanforderungen in einem Praxisfach beurteilen die Studierenden, inwiefern sie eine Anpassung der Anforderungen benötigen und machen Vorschläge zuhanden der Fachleitung.
  3. Zusammen mit der Fachleitung werden die Nachteilsausgleiche besprochen und festgehalten.
  4. Ein formloser Antrag (vgl. Checkliste Prüfungsleistung unter Universität: Nachteilsausgleich - Universität Bern (unibe.ch)) für angepasste Prüfungsleistungen muss vor Ablauf der Anmeldung zu den Leistungskontrollen bei der Prüfungsleitung (lukas.magnaguagno@unibe.ch) eingegangen sein.
  5. Dem Antrag sind die Vorschläge für die Anpassung der Prüfungsleistung, die mit den verantwortlichen Praxisdozierenden abgesprochen worden sind, sowie das Arztzeugnis beizufügen.
  6. Die Prüfungsleitung genehmigt den Nachteilsausgleich oder nimmt Rücksprache mit der Fachleitung auf.