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Die Fähigkeit der reflektierten Praxistätigkeit wird durch eine ausführliche schriftliche Falldokumentation nachgewiesen. Dieser Bericht erfüllt die Anforderungen an eine Abschlussarbeit in einem Nachdiplomstudium an der Universität Bern. Der dokumentierte Fall ist zudem in einem Abschlusskolloquium zu präsentieren und das gewählte Vorgehen zu verteidigen.
(3 ECTS-Punkte)