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Die Module 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 2.3 und 3.1 werden mit einer Leistungskontrolle abgeschlossen in Form von schriftlichen Klausuren, mündlichen Prüfungen, Lernberichten oder schriftlichen Ausarbeitungen, wobei Kombinationen möglich sind. Die genauen Modalitäten werden von der Programmleitung festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Praxisprojekte aus Modul 3.2 werden durch die Dokumentation der Projekte belegt. In mindestens 12 Stunden Intervision und 12 Stunden Supervision sind je drei eigene Fallvorstellungen zu erbringen, durch die die Fähigkeit zur kritischen Reflexion der eigenen Tätigkeit nachgewiesen und durch die Supervisorin oder den Supervisor bescheinigt wird.
Der Leistungsnachweis zu Modul 3.3. besteht aus einem ausführlichen schriftlichen Bericht über einen abgeschlossenen Fall oder ein abgeschlossenes Projekt. Der Bericht soll die Fähigkeit zur Planung, Durchführung und kritischen Reflexion einer sportpsychologischen Intervention beziehungsweise einer sportpsychologischen Forschungsarbeit dokumentieren. In einem Abschlusskolloquium wird der Bericht vorgestellt und mit Mitstudierenden und Experten kritisch diskutiert.