Der Postgraduale Weiterbildungsstudiengang Sportpsychologie beginnt am 17. November 2011
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ist ein universitärer Master- oder Lizentiatsabschluss in Psychologie. Ein Abschluss in Sportwissenschaft oder Erziehungswissenschaft berechtigt zur Zulassung, sofern ausreichende psychologische Kenntnisse nachgewiesen werden. Ferner können von der Programmleitung Personen mit einem Fachhochschulabschluss in Psychologie "sur dossier" zugelassen werden.
Die Studierendenzahl ist auf 24 beschränkt.
Teilanerkennung
Die Programmleitung kann im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den erforderlichen Voraussetzungen nur zu einzelnen Weiterbildungsteilen zulassen.